Die neue Prüfungsordnung sieht folgenden Prüfungsablauf einer Theorieprüfung für den Fahrtenbereich 2 vor:
Die theoretische Prüfung wird schriftlich in Form einer Kartenarbeit  (18 Fragen) + 4 Fragen Gezeiten und der Beantwortung eines Fragenkatalogs im Mehrfachauswahlverfahren (74 Fragen) durchgeführt.

Die Kartenarbeit für den Fahrtenbereich 2

muss mindestens folgende Aufgaben umfassen:
Die Berechnungen der einzelnen Kurse aus dem Rechenturm vom MgK bis zum KüG und umgekehrt. Erklärung der Karteninhalte (INT1, Höhen- und Kartennull, Kartendatum, Seezeichen u.s.w.),  Peilungsverfahren ( Standlinien aus Kreuzpeilungen), Deviationskontrolle und Gezeitenaufgaben müssen enthalten sein, ebenso das Erkennen und Berechnen der Besteckversetzung, des Logstandes und ETE und ETA.
Für die Theorie Fahrtbereich 3 sind zusätzlich folgende Aufgaben in der enthalten:
Berechnungen der Kurse aus dem Rechtenturm bis zum KüG, zb. Wende im Strom, Beschickung für Strom. Radarmessungen (Schiffsseitenpeilung, Abstandsmessung), Plotten
Die Prüfung für den Kartenteil gilt als bestanden wenn zumindest 80% der Aufgaben richtig gelöst sind.

Teil 2 der Prüfung:

Beantwortung eines Fragenkataloges im Mehrfachauswalverfahren.
Für den Fahrtbereich 2 sind 74 Fragen und
Für den Fahrtbereich 3 insgesamt 30 Fragen zu beantworten.
es müssen 50% der Fragen aus jedem Wissensgebiet und mindestens 75% der Fragen aus dem Katalog der Prüfung richtig beantwortet werden.


Praxisprüfung

Zitat aus der neuen Prüfungsordnung:
Für Segelschulen oder Charterjachten ist folgendes wichtig für die Praxis
„Die praktische Prüfung ist an Bord einer Jacht abzuhalten, welche nach Art, Größe und Ausrüstung für den entsprechenden Fahrtbereich und für die Beurteilung der Kenntnisse entsprechend dem angestrebten Berechtigungsumfang des Internationalen Zertifikats für die Führung von Jachten geeignet ist und für die eine gültige Zulassung in Form eines Seebriefs oder einer vergleichbaren Urkunde eines anderen Staats vorliegt.“
Nicht nur handwerkliche Fähigkeiten werden bei der praktischen Prüfung beurteilt, es sind auch die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Praxis sowie die Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers hinsichtlich Schiffsführung (insbesondere Creweinteilung und -anleitung, Kommunikation, Übersicht, Vermeidung von Gefahren, Logbuchführung), allgemeiner Seemannschaft (insbesondere Bedienung von Ruder und Motor, Umsetzung der Ausweich- und Fahrregeln), Navigation (insbesondere Verwendung von Navigationsunterlagen wie Seekarte und Handbücher), Hafenmanöver und Verhalten in Notfällen (insbesondere Person-über-Bord-Manöver) bei Tag und bei Nacht zu beurteilen. Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Praxisprüfung für den Fahrtenbereich 2 oder 3. Folgende

Aufgaben sind neben anderen zu erfüllen:

Ankern, Hafenmanöver, Boje über Bord, Segelmanöver, mindestens eine Nacht- ansteuerung; Auch für die in der Schule gelernte Navigation und Logbuchführung bleibt genügend Zeit, denn alle BewrberInen haben Anspruch auf 3 Stunden Prüfungszeit, ihre Fähigkeiten in der Praxis zu zeigen.